Erfindung als Patent anmelden
Die Anmeldung eines Patents ist ein zentraler Schritt zur Sicherung von Schutzrechten an technischen Erfindungen. Ein Patent gewährt dem Anmelder das ausschließliche Recht, die geschützte Erfindung für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen.
Voraussetzungen für eine Patentanmeldung
Um ein Patent anmelden zu können, muss die Erfindung neu und erfinderisch sein. Zudem muss die Erfindung ausführbar beschrieben worden sein, so dass sie von Fachleuten nachvollziehbar ist.
Schritte der Patentanmeldung
- Einreichung der Anmeldung: Die Anmeldung wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht, entweder online oder schriftlich. Die Unterlagen umfassen eine ausführliche Beschreibung, gegebenenfalls Zeichnungen, Patentansprüche und eine Zusammenfassung.
- Prüfungsverfahren: Nach der Anmeldung findet eine formale Vorprüfung statt. Auf Antrag wird eine inhaltliche Prüfung vorgenommen, bei dessen Ende im Erfolgsfall die Patenterteilung steht.
Wichtige Hinweise
Die Anmeldung verschafft dem Erfinder den sogenannten Anmeldetag, der die Priorität der Erfindung sichert und Veröffentlichungen nach diesem Tag nicht mehr schädlich sind. Um die Schutzrechte aufrechtzuerhalten, sind während der Schutzdauer jährliche Gebühren zu entrichten.
Es ist sehr empfehlenswert sich vor der Erstellung von Anmeldeunterlagen sich genau zu informieren, wie die Unterlagen aussehen müssen bzw. einen Patentanwalt einzuschalten, um die Anmeldung form- und inhaltlich korrekt zu gestalten und somit die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
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Die Meitinger Patentanwaltskanzlei GmbH steht für fundiertes Know-how bei Patenten, Gebrauchmuster, Marken und Designrechten. Dr. Thomas Meitinger publiziert zum gewerblichen Rechtsschutz im Springer Verlag Praxishilfen, um zu wertvollen Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designrechten zu gelangen und beschreibt die hierzu besten und effizientesten Vorgehensweisen und Strategien.
Unsere Leistungen
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- Lizenzrecht & Verträge: Rechtssichere Vertragsgestaltung
- Recherche & Risikoanalyse: Patentrecherche, Freedom-to-Operate
- Start-up Beratung: IP-Strategien und Innovationsförderung
- Patentverletzungen: Verteidigung und Prävention bei Verletzungen
Team
Dr. Thomas Heinz Meitinger
Patentanwalt, European Patent, Trademark and Design Attorney
Julia Haaser
Patentanwaltsfachangestellte
Dr. Winfried Maier
Consultant, vorsitzender Richter am Bundespatentgericht i.R.
Meitinger Patentanwalts GmbH
Rümannstraße 37
80804 München
Telefon: 0160 90117262
E-Mail: office@meitingerip.de
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Lebenslauf - Dr. Thomas Heinz Meitinger
Dr. Thomas Heinz Meitinger ist ein erfahrener Patentanwalt und European Patent Attorney mit technischer Ausbildung in Elektrotechnik und Maschinenbau. Er war 10 Jahre als Entwicklungsingenieur tätig und füllte danach die Funktionen eines Produktionsleiters und technischen Leiters in mittelständischen Unternehmen des Spezialfahrzeugbaus bzw. der Chipkartenherstellung aus.
Im Jahre 2009 gründete er die Meitinger Patentanwalts GmbH, die sich einen großen Kundenstamm im industriellen Mittelstand Deutschlands aufbauen konnte.